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   BGH, 20.02.1951 - V BLw 121/49   

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BGH, 20.02.1951 - V BLw 121/49 (https://dejure.org/1951,845)
BGH, Entscheidung vom 20.02.1951 - V BLw 121/49 (https://dejure.org/1951,845)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 1951 - V BLw 121/49 (https://dejure.org/1951,845)
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Wird zitiert von ... (28)

  • BGH, 09.10.1951 - V BLw 67/50

    Hofübergabevertrag. Beschwerderecht

    Bei Betriebsgrößen von rund 20 und 10 ha, wie sie hier den beiden Übernehmerinnen zugedacht sind, gehört zur Wirtschaftsfähigkeit auch die Fähigkeit zur Aufstellung und Durchführung eines Wirtschaftsplanes (vgl. OGHZ 3, 100 und Beschluss des erkennenden Senats vom 20.2.1951 V BLw 121/49; RechtdLandw 1951, 210 ff [217/8]).

    Wenn nun auch die Frage der Wirtschaftsfähigkeit Aufgabe tatrichterlicher Würdigung ist und eine Nachprüfung dieser Frage daher grundsätzlich durch das Rechtsbeschwerdegericht nicht erfolgen kann (vgl. OGHZ 2, 271 und den oben bereits erwähnten Beschluss des erkennenden Senats vom 20.2.1951, V BLw 121/49), so kann dieser Grundsatz doch nicht in Fällen gelten, in denen die Frage der Wirtschaftsfähigkeit nicht in ausreichendem Masse geprüft ist, wie das im Verfahren vor den Landwirtschaftsgerichten bereits von Amts wegen geschehen muss (§ 13 LVO), und damit die Feststellung der Wirtschaftsfähigkeit durch den Tatrichter auf einem Verfahrensmangel beruht.

  • BGH, 07.12.1954 - V BLw 53/54

    Rechtsmittel

    Hinweis auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 20. Februar 1951 (V BLw 121/49 RechtdLandw 1951, 216), wonach im Gegensatz zur Auffassung des Beschwerdegerichts bei der Beurteilung der Wirtschaftsfähigkeit des Hoferben in der Regel ein strenger Maßstab anzulegen ist, muß für die Frage der Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde unberücksichtigt bleiben, weil dieser Schriftsatz erst nach Ablauf der Rechtsbeschwerdebegründungsfrist eingegangen ist.

    In einem solchen Fall ist an die Wirtschaftsfähigkeit grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 20. Februar 1951 V BLw 121/49 RechtdLandw 1951, 216 und vom 29. April 1952 V BLw 112/51).

  • BGH, 03.05.1955 - V BLw 76/54

    Abweichungsrechtsbeschwerde

    Die Rechtsbeschwerde findet in alledem nicht nur eine Verletzung materiellen und formellen Rechts, sondern auch ein Abweichen von den Entscheidungen des erkennenden Senats vom 20. Februar 1951 (V BLw 121/49, RechtdLandw 1951, 216) und vom 22. Mai 1951 (V BLw 117/49).

    Zu Unrecht suchen die Antragsgegner die Zulässigkeit ihrer Rechtsmittel schliesslich aus einem Abweichen von den Entscheidungen des erkennenden Senats vom 20. Februar 1951 (V BLw 121/49, RechtdLandw 1951, 216) und vom 22. Mai 1951 (V BLw 117/49, RechtdLandw 1951, 302) herzuleiten.

  • BGH, 15.12.1953 - V BLw 67/53

    Rechtsmittel

    Wie der erkennende Senat schon wiederholt ausgesprochen hat, ist die Beurteilung der Wirtschaftsfähigkeit im Einzelfalle Sache der tatrichterlichen Würdigung und der Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht nur in der Richtung unterworfen, ob der Begriff der Wirtschaftsfähigkeit verkannt ist oder Verfahrensmängel vorliegen (Beschlüsse des erkennenden Senats vom 20. Februar 1951, V BLw 121/49, RechtdLandw 1951, 216; vom 14. Oktober 1952, V BLw 26/52 und vom 9. Juni 1953, V BLw 18/53).

    Wie der Senat bereits wiederholt ausgesprochen hat, setzt die Wirtschaftsfähigkeit voraus, dass derjenige, der sie für sich in Anspruch nimmt, nach seinen körperlichen und geistigen Fähigkeiten, nach seinen Kenntnissen und seiner Persönlichkeit in der Lage ist, den von ihm zu übernehmenden Hof ordnungsmässig zu bewirtschaften (Beschlüsse des erkennenden Senats vom 20. Februar 1951, V BLw 121/49, RechtdLandw 1951, 216; vom 11. März 1952, V BLw 13/51, und vom 5. Mai 1953, V BLw 5/53).

  • BGH, 04.11.1952 - V BLw 66/52

    Rechtsmittel

    Die Entscheidung über die Frage der Wirtschaftsfähigkeit einer Person ist jedoch Sache der tatrichterlichen Würdigung und daher mit der Rechtsbeschwerde nur in der Richtung angreifbar, ob dem Tatrichter bei seiner Würdigung ein Rechtsverstoß (z.B. ein Verstoß gegen Denkgesetze oder ein Verfahrensmangel) unterlaufen ist (so die ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, z.B. Beschlüsse vom 20. Februar 1951, V BLw 121/49, RechtdLandw 1951, 216 und vom 14. Oktober 1952, V BLw 26/52).

    Im allgemeinen ist zur einwandfreien Klärung der Wirtschaftsfähigkeit einer Person vom Tatrichter zu verlangen, daß er vor allem unter Einsatz der Sachkunde der Landwirtschaftsrichter eine Prüfung der betreffenden Person, möglichst an Ort und Stelle, über ihre Fähigkeit zur ordnungsmäßigen Bewirtschaftung des in Frage stehenden landwirtschaftlichen Betriebes vornimmt (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 20. Februar 1951,-V BLw 121/49 und vom 29. April 1952, V BLw 112/51, RechtdLandw 1952, 270).

  • BGH, 07.10.2004 - BLw 24/04

    Darlegung eines Divergenzfalls

    Die Antragstellerin zu 1 meint, das Beschwerdegericht sei von dem Senatsbeschluß vom 20. Februar 1951 (V BLw 121/49, RdL 1951, 216) abgewichen, indem es ohne weitere Sachaufklärung der Antragstellerin zu 1 die Wirtschaftsfähigkeit aberkannt hat.
  • BGH, 20.10.1964 - V BLw 8/64

    Rechtsmittel

    Insoweit sei von den Entscheidungen des Senats vom 29. April 1952 (V BLw 112/51, RdL 1952, 270) und vom 20. Februar 1951 (V BLw 121/49, RdL 1951, 216) abgewichen worden.
  • BGH, 10.07.1962 - V BLw 2/62
    Die Antragsgegnerin sieht darin, daß solche Feststellungen nicht getroffen worden sind, eine Abweichung von den Entscheidungen des Senats vom 29« April 1952 (V BLw 112/51, BdL 1952, 270/271) und vom 20. Februar 1951 (V BLw 121/49, RdL 1951, 216).
  • BGH, 05.10.1954 - V BLw 14/54

    Rechtsmittel

    Das gilt zunächst von dem in den Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone (OGHZ 3, 97) und des Bundesgerichtshofs vom 20. Februar 1951 (V BLw 121/49 RechtdLandw 1951, 216) aufgestellten Grundsatz, daß bei der Prüfung der Wirtschaftsfähigkeit im allgemeinen ein strenger Maßstab anzulegen sei.
  • BGH, 05.05.1953 - V BLw 5/53

    Rechtsmittel

    Wenn jedoch mit der Bemerkung des Beschwerdegerichts, daß Heinrich bei einer Übernahme des Hofes während der Einarbeitung mit der Unterstüzung durch die Eheleute G. rechnen könne, gesagt werden soll, daß Heinrich sich die etwa noch fehlenden Kenntnisse in kurzer Zeit aneignen werde, so kann das nicht als ausreichend angesehen werden; denn der Übernehmer muß ohne weiteres in der Lage sein, den in Betracht kommenden Hof in einer Weise zu bewirtschaften, daß keine größeren Ausfälle in den Erträgen der Acker- und Viehwirtschaft entstehen, als sie auch bei jedem anderen neu aufziehenden, den Anforderungen einer ordnungsmäßigen Wirtschaft auf dem Hof gewachsenen Landwirt entstehen würden (vgl. BGH vom 20. November 1951, V BLw 52/50 und V BLw 121/49 = RechtdLandw 1951, 216).
  • BGH, 04.06.1970 - V BLw 1/70

    Streit um die gerichtliche Feststellung der Nachfolge in einen

  • BGH, 25.03.1965 - V BLw 40/64

    Zustimmung zum gemeinschaftlichen Testament des Erblassers und der Ehegattin -

  • BGH, 07.07.1964 - V BLw 17/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.12.1960 - V BLw 8/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.05.1957 - V BLw 52/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.12.1954 - V BLw 39/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 01.06.1977 - V BLw 22/76

    Hoferbe nach gesetzlicher Erbfolge - Wirtschaftsfähigkeit des Hoferben nach den

  • BGH, 10.07.1962 - V BLw 51/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.09.1954 - V BLw 39/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.06.1953 - V BLw 18/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.10.1952 - V BLw 26/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.03.1952 - V BLw 13/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.02.1968 - V BLw 22/67

    Zulässigkeit der Abweichungsrechtsbeschwerde - Wirksamkeit einer formlosen

  • BGH, 22.11.1956 - V Blw 29/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.09.1952 - V BLw 22/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.04.1951 - V BLw 14/50

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.10.1958 - V BLw 3/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.10.1952 - V BLw 89/52

    Rechtsmittel

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